Gesetze
Grundgesetz - §4 Recht auf Eigentum.
Private Grundstücke, Fahrzeuge und Taschen sind geschützt. Hausdurchsuchungen bedürfen richterlicher Anordnung.
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Private Grundstücke, Fahrzeuge und Taschen sind geschützt. Hausdurchsuchungen bedürfen richterlicher Anordnung.