Gesetze
Waffengesetz - §6 Lagerung von Waffen
Waffen dürfen nicht in den selben Behältnissen aufbewart werden, wie Magazin und Munition. Ausnahme zum Magazin ist, wenn dieses im Lehrzustand ist.
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Waffen dürfen nicht in den selben Behältnissen aufbewart werden, wie Magazin und Munition. Ausnahme zum Magazin ist, wenn dieses im Lehrzustand ist.