Gesetze
Fahrzeuggesetz - §3 Technischer Zustand
Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Veränderungen am Fahrzeug sind bei der Zulassungsstelle zu melden.
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Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Veränderungen am Fahrzeug sind bei der Zulassungsstelle zu melden.