Gesetze
Fahrzeuggesetz - §4 Kennzeichenpflicht
Alle Fahrzeuge müssen ein deutlich sichtbares, offizielles Kennzeichen führen, das ihnen eindeutig zugewiesen wurde.
Kennzeichen können auch per Wunsch nach folgendem Format konfiguriert werden, sollte diese Kombination nicht bereits vergeben sein.
Wenn man ein Kennzeichen nimmt, dann wird es immer auf eine gerade Anzahl an Zeichen durch ein '0' aufgefüllt. (Siehe unten)
Kennzeichen Aufbau:
0XY1234Z
Das '0' steht hierbei für den Zulassungsbezirk:
- (0)1 / (0)3 - Sandy Shores und/oder Paleto Bay
- (0)5 - Staatliche Fahrzeuge
- (0)6 - Sportwägen
- (0)7 / (0)8 / (0)9 - Los Santos
- (1)0 - Laster und/oder Nutzfahrzeuge
- 11 - Nicht sesshafte Halter
Die Buchstaben 'XY' steht hierbei für 1-2 Buchstaben.
Es kann unter Umständen vorkommen, dass einige Kombinationen abgelehnt werden.
Die Zahlenreihe '1234' steht für 1-4 Zahlen
Der Buchstabe 'Z' bedeutet dann nur noch optional ein Endbuchstabe, wobei nur folgende möglich sind:
- E - Elektro
- H - Retro (Billigere Versicherung)
- S - Sesonal (Noch nicht verfügbar)
Allgemeine Zulassungs Regeln:
- Länge
- Mindestlänge - 3 Zeichen (exklusiv des Zulassungsbezirkes)
- Maximallänge - 8 Zeichen (Insgesammt)
- Auffüllen mit 0 -
- Kennzeichen werden mit einer 0 aufgefüllt, wenn sie eine ungerade Anzahl an Zeichen haben. (siehe Beispiel unten)
- Gültige Versicherung
- Beispiele:
- 09E4 - 4 Zeichen
- 9E40 - 4 Zeichen
- 08R444 - 6 Zeichen
- 8RR444 - 6 Zeichen
- 03RT333E - 8 Zeichen
- 3RT3333E - 8 Zeichen
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