Gesetze
Fahrzeuggesetz - §8 Fahrzeughandel
Der Handel mit Fahrzeugen darf nur von lizenzierten Fahrzeughändlern betrieben werden. Verkäufe müssen dokumentiert und gemeldet werden.
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Der Handel mit Fahrzeugen darf nur von lizenzierten Fahrzeughändlern betrieben werden. Verkäufe müssen dokumentiert und gemeldet werden.