Gesetze
Fahrzeuggesetz - §9 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs unterliegen besonderen Regeln, die durch städtische Verordnungen geregelt werden.
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Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs unterliegen besonderen Regeln, die durch städtische Verordnungen geregelt werden.