Gesetze
Grundgesetz - §10 Recht auf rechtliches Gehör.
Jeder Bürger hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen oder einen Anwalt zu beauftragen, der die Verteidigung übernimmt.
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Jeder Bürger hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen oder einen Anwalt zu beauftragen, der die Verteidigung übernimmt.