Gesetze
Grundgesetz - §9 Gewaltmonopol.
Nur die Polizei und autorisierte Sicherheitsdienste dürfen Gewalt anwenden, um das Gesetz zu volstrecken.
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Nur die Polizei und autorisierte Sicherheitsdienste dürfen Gewalt anwenden, um das Gesetz zu volstrecken.