Gesetze
Grundgesetz - §15 Recht auf Antrag.
Jeder Bürger darf bei Behörden schriftliche Anträge stellen und erhält eine Antwort innerhalb von maximal 24 Stunden.
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Jeder Bürger darf bei Behörden schriftliche Anträge stellen und erhält eine Antwort innerhalb von maximal 24 Stunden.